Arbeitssicherheit
Als Berater für kleine und mittelständische Unternehmen möchten wir Ihnen helfen, die optimale Betreuung in Sachen Arbeits-, Brand- und Gesundheitsschutz zu erhalten. Die Dienstleistungen zur sicherheitstechnischen Regelbetreuung sind hierbei in die Gruppen der Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten und Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten geteilt.
Unsere Betreuungsleistung besteht in einer kundenorientierten und individuellen Erarbeitung von Lösungen, die auf die speziellen unternehmerischen Belange zugeschnitten sind und orientiert sich an den tatsächlich vorliegenden betrieblichen Gefährdungen und Bedürfnissen.
Das Ingenieurbüro Dirk Bretnütz übernimmt die arbeitssicherheitstechnische Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) vom 1. Januar 2011.
Sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten
Wir bieten die sicherheitstechnische Betreuung in der Durchführung von Grundbetreuung und anlassbezogener Betreuung an.
Grundbetreuung
Die Grundbetreuung beinhaltet die Unterstützung bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung. Bei der Gefährdungsbeurteilung werden die relevanten Gefährdungen der Beschäftigten systematisch festgestellt und bewertet. Entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen werden abgeleitet.
Anlassbezogene Betreuung
Die anlassbezogene Betreuung tritt bei besonderen Anlässen ein, wie z.B.:
- Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen
- Einführung neuer Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren, Arbeitsstoffe bzw. Gefahrstoffe
- Untersuchung von Unfällen und Berufskrankheiten
- Durchführung sicherheitstechnischer Überprüfungen und Beurteilung von Anlagen, Arbeitssystemen und Arbeitsverfahren
- Umsetzung von Maßnahmen zur Staubminderung, zur Lärmminderung sowie bei Brand- und Explosionsgefahren
- Organisation der Instandhaltung/ Störungsbeseitigung
Sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten
Wir bieten die sicherheitstechnische Betreuung aus der Grundbetreuung und den betriebsspezifischen Teil der Betreuung an.
Grundbetreuung
Feste Einsatzzeiten pro Beschäftigtem/r (Stunden pro Jahr) nach den Unfallverhütungsvorschriften der jeweiligen Branche. Die Höhe der Einsatzzeit orientiert sich am Gefährdungspotenzial der Branche (WZ-Code-Liste, Betreuungsgruppe zwischen hoher, mittlerer und niedriger Gefährdung).
Die Grundbetreuung umfasst:
- Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Durchführung, Auswertung, Beobachtung der gelebten Praxis)
- Unterstützung bei Unterweisungen, Betriebsanweisungen, Qualifizierungsmaßnahmen, Information und Aufklärung
- Unterstützung bei der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
- Untersuchung von Ereignissen, Ursachenanalyse und deren Auswertung; Ermitteln von Unfallschwerpunkten
- Erstellung von Dokumentationen
- Unterstützung bei der Erfüllung von Meldepflichten gegenüber der zuständigen Behörde und Unfallversicherungsträgern.
Betriebsspezifischer Teil der Betreuung